FondsGoetheanum: Wirtschaft

Altersvorsorge: Achtung, Kapitalstau

Das 3-Säulenprinzip war ein typischer schweizerischer Kompromiss: Die erste Säule ist die AHV, die zweite die Einzahlung in die Pensionskasse, die dritte das Ersparte. Eine Bestandesaufnahme mit Anregungen zu Veränderungen.

Die Dreisäulenwirtschaft

1972 wurde die PdA-Initiative zum Ausbau der AHV zu einer Volkspension verworfen. Angenommen hingegen wurde der Gegenvorschlag des Bundesrates für die zweite Säule, der im Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge seinen Niederschlag fand.

Die 1. Säule, die AHV, basiert auf dem Umlageverfahren, das bedeutet, dass die eingehenden Beiträge unmittelbar zur Rentenfinanzierung der Leistungsberechtigten verwendet werden. Die zweite Säule hingegen wurde im Kapitaldeckungsverfahren umgesetzt, d.h. die Beiträge der Versicherten werden am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen wird somit das Kapital für die Rente gebildet. War dieser Volksentscheid richtig?

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In der Altersvorsorge der Schweiz werden enorme Geldmengen gestaut. Das Verhältnis der drei Säulen zueinander müsste besser abgestimmt werden, sonst droht der Damm zu brechen.

Der Kapitalstau übertrifft das Bruttoinlandprodukt massiv

Die Einführung des BVGs im Kapitaldeckungsverfahren verursacht eine massive Kapitalstauung. Idealerweise sollte dieses Kapital in die Realwirtschaft, also tatsächlich irgendwo reinvestiert werden. Aber diese enorme Kapitalmasse kann von der Realwirtschaft gar nicht absorbiert werden. Allein in der Schweiz betragen die Spargelder aus der 2. Säule über 700 Mia. Franken. Zum Vergleich: Das Bruttoinlandprodukt 2011 der Schweiz war 590 Mia. Franken.

Hohe Wahrscheinlichkeit von Blasenbildung

Die Wirtschaft braucht für neue Investitionen Kredite, die sie aus der Wirtschaftstätigkeit wieder zurückzahlt. Wenn gespartes Kapital nicht durch Kredite in der Realwirtschaft im Umlauf gehalten wird, müssen reale Sachwerte und Finanzprodukte aller Art für die Anlagen hinhalten. Dies führt unweigerlich zu den bekannten Finanzblasen aller Art.

Während Kredite in die Wirtschaft für Rationalisierungen und Produktivitätssteigerungen investiert werden und damit zu tieferen Produktepreisen führen, haben Konsumkredite und Investitionen in Finanzprodukte tendenziell Preissteigerungen zur Folge. Zu viel Kapital ergibt eine grosse Nachfrage nach Sachwerten, z.B. nach Land. Bei Grund und Boden ist das gut zu beobachten: Anlagesuchendes Kapital führt zu hohen Bodenpreisen, zu Landspekulation, diese wiederum zu Mietzinssteigerungen.

Im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren (BVG) wird beim Umlageverfahren (AHV) das mit Beiträgen abgezwackte Geld gleich wieder als Renten in den Konsum gebracht.

AHV über Konsum, nicht über Löhne finanzieren

Natürlich hat das Umlageverfahren auch seine Nachteile. Der immer wieder vorgebrachte Vorwand gegen das Umlageverfahren, nämlich die demografische Entwicklung, ist nur dann zutreffend, wenn vorwiegend die arbeitende Bevölkerung die Renten finanziert. Denn würden die AHV-Beiträge analog der Mehrwertsteuer vom inländischen Umsatz der Unternehmen erhoben, so würde die AHV auch von allen Effektivitätssteigerungen der Wirtschaft profitieren und von der demografischen Entwicklung ziemlich unabhängig sein. Diese Finanzierungsart würde zudem die Exportwirtschaft viel konkurrenzfähiger machen, denn die Sozialbeiträge wären nicht mehr Teil der Lohnkosten und damit der Produkte.

In Umlauf bringen statt horten

Für die Renten kann man grundsätzlich das 3-Säulenprinzip befürworten. Das Verhältnis der einzelnen Säulen zueinander müsste jedoch besser abgestimmt werden. Gerade im Austarieren zwischen der 1. und der 2. Säule hätten wir ein Instrument, die Kapitalmengen und somit die Kreditmengen, welche die Realwirtschaft benötigt und auch verkraften kann, zu steuern und den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

Die in immer kürzeren Abständen auftretenden Finanzkrisen sind auf die viel zu grossen Kapitalmassen zurückzuführen. Sie gefährden unsere Wirtschaft immer wieder aufs Neue. Wir sollten die 1. Säule ausbauen und stärken und dagegen die 2. Säule massiv reduzieren.

Daniel Maeder

FondsGoetheanum: Wirtschaft

Fallbeispiel CoOpera

Schafft initiativen Menschen Lebensgrundlagen

Die CoOpera Sammelstiftung PUK (Pensionskasse für Unternehmen, Künstler und Freischaffende) wurde 1984 gegründet. Ihr sind 430 Unternehmen mit rund 4200 Versicherten und 430 Rentnern angeschlossen. Das von ihr verwaltete Gesamtvermögen beträgt zurzeit rund CHF 412 Mio.

Das ideelle Ziel der CoOpera Sammelstiftung PUK ist es, alle Sparguthaben der Versicherten und Rentner in sozial-innovative, umweltverträgliche und ethisch vertretbare Anlagen der Realwirtschaft zu investieren. Sie will soweit möglich Direktanlagen tätigen. Zudem wird bei den Anlagen angestrebt, die Verhältnisse, in die investiert wird, soweit möglich und sinnvoll in eine reale menschliche Beziehung zu stellen. Aus diesem Bestreben ist auch die Haltung zu erklären, dass möglichst keine Anlagen in anonymen Bereichen, wie das bei börsenkotierten Aktien und Anlagefonds der Fall ist, getätigt werden.

Die PUK unterscheidet sich zudem gegenüber anderen Sammelstiftungen und Versicherungen in folgenden Bereichen: Sie bietet über 100 verschiedene Versicherungspläne an. Sie ist branchenneutral. Die Risikoprämien basieren auf einer umfassenden Solidarität, machen keine Unterschiede zwischen Mann und Frau, Jung und Alt und den verschiedenen branchenbedingten Risikogruppen. Der Umwandlungssatz beträgt 6.8% umhüllend. Alle Renten werden regelmässig der Teuerung angepasst.

Daniel Maeder, Geschäftsführer CoOpera, www.coopera.ch