FondsGoetheanum: Der Irrglaube vom grenzenlosen Wachstum

Begriffserklärungen

Die «geplante Geburt» basiert ebenso auf Massnahmen zu ihrer Verhinderung oder Verschiebung wie auch zu ihrer Förderung.


Geburt-verhindernd
Die Schwanger-schaftsverhütung ist längst eine nicht mehr wegzudenkende Voraussetzung unserer westlichen Zivilisation. Die Entdeckung der fruchtbaren Tage der Frau (1930), die Erfindung der Pille (1960) und später der Spirale und ihre Kommerzialisierung ermöglichen es den Frauen, ihre Fruchtbarkeit selber zu kontrollieren.

Auch die Abtreibung ist durch ihre Legalisierung in den 1970er-Jahren zu einem zivilisatorischen Meilenstein geworden. Mit 72,2 Prozent Ja-Stimmen wurde in der Schweiz 2002 nach 30-jähriger politischer Auseinandersetzung durch Revision des Strafgesetzbuches die Fristenregelung angenommen: In denersten zwölf Wochen liegt der Entscheid bei der Schwangeren, ab der 13. Woche ist ein Abbruch noch zulässig, wenn die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Notlage besteht (Art. 118–120 des Strafgesetzbuches).

Amniozentese
(Fruchtwasseruntersuchung): durch Punktion der Fruchtblase einer schwangeren Frau zur Untersuchung der fetalen Zellen, speziell auf Chromosomen-anomalien und Erbkrankheiten (Trisomie 21) sowie Stoffwechselkrankheiten. Rechtlich zugelassen.

Pränatal-Tests NIPT
«Nicht-in-vasiver Pränatal-Test»: Labortest, bei welchem die DNA des Fötus durch eine einfache Blutentnahme bei der Mutter nachgewiesen werden kann. Dient zur frühen Erfassung von Chromosomen-Störungen, insbesondere von Trisomie 21 bei mongoloiden Föten. Rechtlich zugelassen.

Präimplantations-diagnostik PID:
Zellbiologische oder molekulargenetische Untersuchungen zum Entscheid, ob ein durch IVF erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht (siehe unten).

Schwangerschafts-fördernd
Leihmutter-Schwangerschaft: Eine Leihmutter ist eine Frau, die für die Dauer einer Schwangerschaft ihre Gebärmutter «ausleiht», um an Stelle einer anderen Frau ein Kind zur Welt zu bringen. In der Schweiz im Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) anfangs 2015 noch verboten.

In-vitro-Fertilisation IVF:
Befruchtung im Glas: Methode zur künstlichen Befruchtung. Die Eizellen werden mit dem aufbereiteten Sperma in einem Reagenzglas zusammengebracht. Es findet – eventuell – eine spontane Befruchtung statt. Die Embryonen werden im Brut-schrank kultiviert, einer «Qualitätskontrolle» unterzogen und dann mittels Embryonen-Transfer in die Gebärmutter gebracht. Rechtlich in der Schweiz zugelassen.

Präimplantations-diagnostik PID:
Zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen zum Entscheid, ob ein durch IVF erzeugter Embryo zum Transfer freigegeben werden soll. In der Schweiz durch das Fortpflanzungs-medizingesetz vom 18.12.1998 verboten, durch die Abstimmung im Juni 2015 jedoch mit grossem Mehr angenommen. Bemerkenswert: die Regelung der Fortpflanzungsmedizin steht in der Bundesverfassung im gleichen Artikel 119 wie die Gentechnologie.