FondsGoetheanum: Saatgut betrifft uns alle

Wem gehört das Saatgut?

Es ist eine entscheidende Frage: Wem ge­hört das Leben? Wem gehören die geneti­schen Ressourcen für unser Saatgut, wem gehört der Pinguin, wem die Maispflanze? Allen, niemandem? Den direkt Betroffe­nen? Oder denjenigen, die ein Gen isoliert oder eine Pflanze mit neuen Techniken gezüchtet und dann patentiert haben? 

Die Frage: Wem gehören die geneti­schen Ressourcen dieser Erde, wird in den nächsten Jahrzehnten gros­se Bedeutung gewinnen. Denn die Züchtung neuer Sorten beruht dar­auf, dass genetische Ressourcen frei ausgetauscht werden können. Mit Patenten (und immer mehr auch mit den neuen Sortenschutzgeset­zen) ist damit Schluss. Der Paten­tinhaber erhält das ausschliessliche Verfügungsrecht über seinen paten­tierten Gegenstand.

Florianne Koechlin
Florianne Koechlin

Florianne Koechlin ist Biologin und Autorin. Sie befasst sich mit Pflanzen, insbesondere Pflanzenkommunikation und Beziehungsnetze sowie mit zukunftsfähigen Konzepten in der Landwirtschaft. Dazu hat sie verschiedene Bücher veröffentlicht, wie z.B. «PflanzenPalaver», «Mozart und die List der Hirse» und «Jenseits der Blattränder.» (www.blauen-institut.chund www.floriannekoechlin.ch

 

Ad absurdum patentiert

Ein Beispiel: Bringt die Forschungs­anstalt Agroscope in Wädenswil eine neue Apfelsorte auf den Markt – nach zwanzigjähriger, extrem auf­wändiger Züchtung, nach dem Ein­kreuzen von zahlreichen Apfelsor­ten aus dem In-­ und Ausland – , und in dieser Sorte befindet sich (viel­leicht zufällig) ein patentiertes Gen der Firma Syngenta, dann wird die Apfelsorte zum patentierten Eigen­tum von Syngenta.

Die Züchtungsgrundlagen geraten mit derart absurden Schutz­ und Monopolansprüchen mehr und mehr in die Hände einiger weniger Agrogiganten – eine gefährliche Si­tuation.

Lebewesen sind keine Sache

Die nächste Frage heisst dann: Was ist ein Lebewesen? Um ein Patent auf einen Gegenstand zu erhalten, sind drei Grundvorsetzungen nötig: 1. Es muss eine «Erfindung» sein (und nicht bloss eine «Entde­ckung», die nicht patentierbar ist). 2. Der Gegenstand muss in der Pa­tentschrift vollständig beschrieben sein. 
3. Eine Fachperson muss ihn nachbauen können. Doch ist nicht gerade dies der grossartige Unter­schied zwischen einem Lebewesen und einer Maschine, dass Lebe­wesen NICHT erfunden, NICHT beschrieben, NICHT nachgebaut werden können? Das ist es ja gera­de, was ein Lebewesen ausmacht: Es ist keine Sache. Es ist kein Ge­genstand.

Das Patentgesetz wurde für unbe­lebte Materie – also für Chemika­lien oder Maschinen – geschaffen. Da machen Patente als Innova­tionsschutz Sinn. Die Urheber des Patentgesetzes waren aber dezidiert der Meinung, dass Lebewesen nicht patentiert werden können. So ist im Schweizer Patentgesetz die Paten­tierung von «Pflanzensorten und Tierrassen» ausdrücklich verboten (Art.2.3.a).

Wie aus «Entdeckungen» «Erfindungen» wurden

Seit den 80er Jahren, mit dem Auf­kommen der Gentechnik, begann sich dies zu ändern. Auf massiven Druck der Grosskonzerne wurde das Patentgesetz mit der juristischen Brechstange so zurecht gemurkst, dass auch (genmanipulierte) Lebe­wesen patentierbar wurden. «Entde­ckungen» wurden in «Erfindungen» umdefiniert.

Doch ein Lebewesen ist niemals eine «Erfindung» irgend eines Konzerns. Es soll niemals patentiert werden können. Patente auf Lebewesen sind nicht nur aus sozialen, sondern auch aus ethischen Gründen vehement abzulehnen.

Florianne Koechlin