News

Forschungsprojekt
Inwiefern lassen sich die Beiträge von Menschen mit Unterstützungsbedarf als eine Bereicherung für ihr soziales Umfeld erfassen? In welchem Verhältnis steht das professionelle Begleitumfeld von anthroposophisch orientierten Institutionen zu diesem Prozess?
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Humanus Haus Stellen
Als Dorfgemeinschaft und Mitglied der internationalen Camphill-Bewegung, bietet das Humanushaus ca. 130 erwachsenen Menschen mit Unterstützungsbedarf einen entwicklungsfördernden Lebensort. In 12 Wohngruppen und 16 Werkstätten gestalten wir unser Alltags-Leben.
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«Wohnen mit Vielfalt»
Im Projekt «Wohnen mit Vielfalt» geht es um die Förderung von inklusivem, sozialraumnahen Wohnraum für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung (MmpB). Damit können Entwicklungen in Richtung von mehr gesellschaftlicher Partizipation und Selbstbestimmung von MmpB unterstützt werden. Verschiedene Akteur:innen sind dabei involviert, die idealerweise in einem kooperativen Verhältnis zusammenarbeiten.
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Die Website von Anthrosocial ist online!
Anthrosocial ist ein nationaler Fachverband, dessen Hauptanliegen die Förderung der Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und mit einer psychischen Beeinträchtigung ist.
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Ein Kongress bewegt
Inklusion ist, wenn auch Menschen ohne Behinderung willkommen sind. Etwa in diesem Sinne fand vom 15. bis 18. Juni 2022 im Zürcher Volkshaus während vier Tagen der inklusive Kongress «Grenzen bewegen» statt. Über fünfhundert Menschen aus ganz Europa
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Onlinekonferenz mit rund 5.000 Waldorfschüler:innen zum Ukraine-Krieg
Schüler:innen von mehr als 140 deutschen Waldorfschulen in einer gemeinsamen Videokonferenz
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Dringender Aufruf
Vorstand und Koordinationsstelle der ARGE wenden sich heute an Sie mit einer besonderen dringenden Bitte.
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Ratifizierung UN-Behindertenrechtskonvention
Am 15. Mai 2014 ist die UN-Behindertenrechtskonvention auch in der Schweiz in Kraft getreten
Von: Égalité Handicap
Die UNO Behindertenrechtskonvention (BRK)
Die UNO Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO Generalversammlung verabschiedet. Sie beruht auf der Feststellung, dass sich Menschen mit Behinderung trotz verschiedener Menschenrechtsinstrumente in allen Teilen der Welt nach wie vor Barrieren bei ihrer Teilnahme als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft sowie Verletzungen ihrer Menschenrechte gegenübersehen. Die Behindertenrechtskonvention konkretisiert daher bereits bestehende menschenrechtliche Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Hinblick auf Menschen mit Behinderung. Die Behindertenrechtskonvention wurde im Vergleich zu anderen UNO Menschenrechts-Konventionen schnell von sehr vielen Staaten verabschiedet und teilweise auch ratifiziert. Ebenso stiess das Fakultativprotokoll, welches die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vorsieht, auf ein grosses Echo bei den Staaten. Link zum Stand der Unterzeichnungen bzw. Ratifikationen ... >> zum gesamten Artikel auf der Seite der egalite-handicap.ch __________________________Kontakt
Égalité HandicapMarktgasse 31
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