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Biodynamische Präparate: Durchbruch in der Forschung

Jürgen Fritz gehört auf dem Gebiet der biologisch-dynamischen Landwirtschaft zu den führenden Wissenschaftlern. Seine Forschungsergebnisse liefern erstmals ein nachvollziehbares Wirkmodell für die biodynamischen Präparate.

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Zweite Ausgabe des Magazins «Living Farms»

Mit grosser Freude präsentieren wir die zweite Ausgabe unseres neuen Magazins Living Farms.

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100 Jahre Biodynamisch

In der Schweiz waren es Rosa und Konrad Oswald, die bereits 1930 ihren Hof in Klarsreuti im Kanton Thurgau auf biologisch-dynamische Landwirtschaft umstellten. Sie waren die ersten Bio-Bauern der Schweiz. Der Oswaldhof existiert noch heute.

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Kaffeehaus Mitte

Das Unternehmen Mitte gilt als grösstes Kaffeehaus der Schweiz – eine Oase im Stadtzentrum Basels. Seit 1999 gehen hier täglich mehr als tausend Menschen ein und aus - mit 100% Bio-Küche unter dem Motto «buono e semplice»

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Lebensmittelschutz-Initiative

Nun hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) der Verlängerung des Anbaumoratoriums für gentechnisch veränderte Pflanzen bis 2027 zugestimmt – inklusive neuer Gentechnik

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In Gedenken an Reto Ingold, 1961–2024

Dr. Reto Ingold, unser lieber Freund und Kollege, ist am 11. Juli 2024 verstorben. Er widmete sein Leben der biologisch-dynamischen Landwirtschaft, mit der er 1982 in Verbindung gekommen war.

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Biodynamischer Grundkurs der Demeter Ausbildung

Biodynamischer Grundkurs in 12 Modulen. Start November 2024

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Neue Perspektiven bei der Hornkuh-Initiative?

Hornkuh-Initiative

Noch im letzten Frühjahr hatte Armin Capaul gegenüber dem LID erklärt, dass die Hornkuh-Initiative auf keinen Fall zurückgezogen werde. Denn eine Alternative auf Gesetzesebene könne schnell wieder gebodigt werden. Nun hat Capaul seine Meinung geändert und bekannt gegeben, unter welchen Umständen er die Initiative zurückziehen werden.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hörte gestern Dienstag Capaul an. Sie stehe der Förderung von horntragenden Nutztieren positiv gegenüber, teilte sie heute mit. Es sei jedoch nicht stufengerecht, das Anliegen in der Verfassung zu verankern. Um dem Initiativ-Komitee einen bedingten Rückzug zu ermöglichen, will die WAK-N deshalb der Initiative einen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesebene gegenüberstellen.

Die Kommission sprach sich mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen für diesen Weg aus. Dieser Gegenentwurf soll jedoch keinen konkreten Minimalbetrag für Hörner enthalten. Diesen will die Kommission auf Verordnungsstufe festlegen. Der Entwurf  erfüllt bis auf den Mindestbeitrag die Kriterien Capauls.

Folgende Punkte müssen für die IG Hornkuh bei einem indirekten Gegenvorschlag erfüllt werden, damit die Initiative zurückgezogen wird:

  • Nicht lediglich pauschale Formulierung im Landwirtschaftsgesetz
    Eine pauschale Formulierung sei nicht präziser als der Initiativtext, könne aber schneller wieder geändert werden.
  • Zwingende Formulierung
    Keine „Kann-Formulierung“.
  • Gesetz muss von „Nutztieren“ sprechen
    Damit sollen neben Rindern, Ziegen und Schafen auch andere Tiere wie Wasserbüffel einbezogen werden.
  • Es muss festgelegt werden, dass es sich um Beiträge an Halter „effektiv behornter, erwachsener Nutztiere“ handelt. 
    Damit soll einerseits klargestellt werden, dass sich die Entschädigung nicht an unterschiedlichen Stallhaltungen orientieren darf. Damit wären auch Anbindeställe beitragsberechtigt. Andererseits sollen für Kälber oder Gitzi keine Gelder fliessen, da diese nach ein paar Monaten geschlachtet werden könnten und damit nach Ansicht der IG der Sinn des Gesetzes umgangen werden könnte.
  • RAUS im Winter, Weidegang oder Alpung im Sommer
    Wer behornte Tiere in einem Stall hält, ohne die Bedingungen für Regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS) zu erfüllen, erhält keine Beiträge.
  • Minimalbeitrag in Höhe des RAUS-Programms
    Dies entspricht nach heutigem Stand 190 Franken pro Kuh.
  • Keine Begrenzung nach Anzahl Tiere
    Ausgenommen bleibt eine Limitierung im Interesse der Verringerung der Gesamtkosten.

Werden diese Forderungen erfüllt, wird die Initiative bedingt zurückgezogen. Sollte ein Referendum ergriffen werden, würde die Initiative parallel zum Referendum zur Abstimmung gebracht.

Zum Artikel: https://www.lid.ch/agronews/detail/news/capaul-zeigt-sich-gespraechsbereit/

Beitrag auf srf.ch:  https://www.srf.ch/news/schweiz/kampf-ums-horn-rueckzug-der-hornkuh-initiative-moeglich

(10.01.2018 – lid.ch | Landwirtschaftlicher Informationsdienst) 

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