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Der Merkurstab
Die Zeitschrift Der Merkurstab veröffentlicht Arbeiten zur Anthroposophischen Medizin. Hierzu zählen grundlegende Darstellungen zu verschiedenen Krankheitsbildern und Fallberichte aus der ärztlichen Praxis, wissenschaftliche Arbeiten, grundlegende Darstellungen und Fallberichte aus den Bereichen der anthroposophischen Arzneitherapie, der nicht medikamentösen Therapien, und der Pflege sowie aktuelle Berichte aus Wissenschaft und Forschung, Interviews, Tagungsberichte und Rezensionen.
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Der Merkurstab - Zeitschrift für Anthroposophische Medizin
Die Zeitschrift Der Merkurstab veröffentlicht Arbeiten zur Anthroposophischen Medizin. Hierzu zählen grundlegende Darstellungen zu verschiedenen Krankheitsbildern und Fallberichte aus der ärztlichen Praxis, wissenschaftliche Arbeiten, grundlegende Darstellungen und Fallberichte aus den Bereichen der anthroposophischen Arzneitherapie, der nicht medikamentösen Therapien, und der Pflege sowie aktuelle Berichte aus Wissenschaft und Forschung, Interviews, Tagungsberichte und Rezensionen.
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Internationaler Meilenstein für Anthroposophische Medizin
Als Reaktion auf die weltweit steigende Nachfrage der Anthroposophischen Medizin hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2023 erstmalig global gültige Ausbildungsstandards (Benchmarks) für die Anthroposophische Medizin veröffentlicht.
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Ita Wegman und das Klinisch-therapeutische Institut
Eine fotografische Dokumentation
Am 4. März vor 80 Jahren starb die Pionierin der anthroposophischen Medizin Dr. Ita Wegman in Arlesheim, an jenem Ort, an welchem sie 1921 das Klinisch-therapeutische Institut mit zunächst fünf Patientenzimmern gegründet hatte.
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Berufsbegleitende Heileurythmie-Ausbildung für Ärzte und Medizinstudenten
Die Heileurythmie-Ausbildung für Ärzte entspringt der Intention Rudolf Steiners und befähigt den anthroposophischen Arzt zum kollegialen, qualifizierten Gespräch mit Heileurythmisten. Diese Ausbildung ist zwischen den Wochenendzusammenkunft (zweimal im Jahr) und den individuellen Übungsterminen geteilt und fängt im Februar an. Anmeldefrist am 1. Dezember.
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Therapievielfalt und Patientenwohl statt Monokultur in der Medizin
Fakt ist, dass sich die Homöopathie als ergänzende und nebenwirkungsarme Behandlungsmethode über viele Jahrzehnte bewährt hat und bei großen Teilen der Bevölkerung als ganzheitliche, ergänzende Therapierichtung großen Anklang findet: Repräsentative Umfragen machen deutlich, dass die Homöopathie von einer Mehrheit der Menschen in Deutschland befürwortet wird.
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Hebammen wehren sich
Seit Jahren weisen die Hebammen auf den Notstand in der klinischen Geburtshilfe hin, der Mangel an Personal, ausgelöst durch die schlechten Arbeitsbedingungen, weitet sich zunehmend aus. Nun hat sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) mit einem Brandbrief an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition gewandt.
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Eine Impfpflicht ist bei Masern nicht die Lösung!

Fehlende Wirksamkeit
Die Zahlen sind eindeutig: 97 Prozent der Eltern in Deutschland – so die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts – lassen ihre Kinder freiwillig mindestens einmal gegen Masern impfen. Diese Zahl ist seit Jahren konstant und widerlegt jede Behauptung von Impfmüdigkeit oder sinkender Impfbereitschaft. Mehr noch: Damit liegt die Durchimpfungsrate für Masern in Deutschland deutlich und seit Jahren über der in anderen Ländern Europas, die eine Masernimpfpflicht schon seit vielen Jahren eingeführt haben (z. B. Bulgarien, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn). Die Effektivität einer Impfpflicht ist damit mehr als fraglich.
Fragliche Rechtsstaatlichkeit
Auch wenn Impfungen durchaus sinnvoll sind, so stellen sie doch immer einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Menschen dar. Dieses hohe Rechtsgut ist neben dem des elterlichen Pflegeauftrages durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich geschützt. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht in einem aktuellen juristischen Gutachten keine rechtliche Grundlage für eine generelle Masernimpfpflicht in Deutschland. Anders als bei der Pflichtimpfung gegen Pocken, die Mitte der 1970er Jahre ausgesetzt wurde, stellen die Juristen die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gegen Masern ausdrücklich in Frage.
Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ teilt diese Einschätzung: Es gibt in Deutschland und Mitteleuropa seit vielen Jahren keine Infektionskrankheit, die so bedrohlich wäre, dass sie einen derartigen Eingriff in fundamentale Grundrechte rechtfertigen würde.
Impfpflicht eher kontraproduktiv
Eine Impfpflicht würde die Akzeptanz von Schutzimpfungen in der Bevölkerung sogar eher noch verschlechtern. Diese Einschätzung untermauern inzwischen wissenschaftliche Studien, auch weiß sich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ darin mit namhaften Fachleuten einig, darunter dem derzeitigen Vorsitzenden der STIKO, Prof. Dr. Thomas Mertens, und seinem Vorgänger, Dr. Jan Leidel, sowie dem Präsidenten des Robert Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar Wieler.
Angesichts dieser Tatsachen und Fakten spricht sich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ nachdrücklich gegen jede Form direkter oder indirekter Pflichtimpfungen gegen Masern oder andere Erkrankungen aus. Gefragt sind vielmehr Maßnahmen, die das Vertrauen der Bevölkerung in Impfungen und in die für das Impfwesen zuständigen Behörden, das in der Vergangenheit durch umstrittene Impfempfehlungen kompromittiert wurde, wiederherstellen und stärken.
Der Verein
Der Verein „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V.“ ist eine gemeinnützige Organisation von Ärztinnen und Ärzten, die Schutzimpfungen grundsätzlich als einen Bestandteil ärztlicher Vorsorge ansehen. Sie fordern den Erhalt einer freien, individuellen Impfentscheidung nach differenzierter, umfassender und ergebnisoffener Beratung.
Eine differenziertere Darstellung mit entsprechenden Literaturhinweisen findet sich unter https://www.individuelle-impfentscheidung.de/literatur-links.html.