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Ita Wegman und das Klinisch-therapeutische Institut

Eine fotografische Dokumentation

Am 4. März vor 80 Jahren starb die Pionierin der anthroposophischen Medizin Dr. Ita Wegman in Arlesheim, an jenem Ort, an welchem sie 1921 das Klinisch-therapeutische Institut mit zunächst fünf Patientenzimmern gegründet hatte.

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Berufsbegleitende Heileurythmie-Ausbildung für Ärzte und Medizinstudenten

Die Heileurythmie-Ausbildung für Ärzte entspringt der Intention Rudolf Steiners und befähigt den anthroposophischen Arzt zum kollegialen, qualifizierten Gespräch mit Heileurythmisten. Diese Ausbildung ist zwischen den Wochenendzusammenkunft (zweimal im Jahr) und den individuellen Übungsterminen geteilt und fängt im Februar an. Anmeldefrist am 1. Dezember.

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Therapievielfalt und Patientenwohl statt Monokultur in der Medizin

Fakt ist, dass sich die Homöopathie als ergänzende und nebenwirkungsarme Behandlungsmethode über viele Jahrzehnte bewährt hat und bei großen Teilen der Bevölkerung als ganzheitliche, ergänzende Therapierichtung großen Anklang findet: Repräsentative Umfragen machen deutlich, dass die Homöopathie von einer Mehrheit der Menschen in Deutschland befürwortet wird.

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gesundheit aktiv

Hebammen wehren sich

Seit Jahren weisen die Hebammen auf den Notstand in der klinischen Geburtshilfe hin, der Mangel an Personal, ausgelöst durch die schlechten Arbeitsbedingungen, weitet sich zunehmend aus. Nun hat sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) mit einem Brandbrief an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition gewandt.

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gesundheit aktiv

Folgen der Massnahmen

Was hat die Pandemie mit unseren Kindern gemacht? Welche Auswirkungen hatten die Anti-Corona-Maßnahmen auf Jugendliche in den letzten beiden Jahren? Der Kinder- und Jugendreport 2022 kommt zu erschreckenden Ergebnissen

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gesundheit aktiv

Unnötige Masernimpfpflicht

Das sogenannte Masernschutzgesetz sieht vor, dass Kinder, die eine Betreuungseinrichtung besuchen und Kinder, die der Schulpflicht unterliegen, einen Masernimpfschutz nachweisen müssen. Wichtige und wenig beachtete „bittere Pille“: Der Impfstoff steht in Deutschland nur in einer Dreifachkombination mit Impfstoffen gegen Mumps und Röteln zur Verfügung. Als Folge werden auch diese Impfungen daher nun auch verpflichtend.

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gesundheit aktiv

Ausbildungsbeginn: Studiengang Rhythmische Massage Therapie

Am 8. September 2022 beginnt in Zürich ein neuer Ausbildungsgang zum/zur Komplementärtherapeut*in Rhythmischen Massage Therapie. Die Absolvent*innen schliessen mit dem Branchenzertifikat ab und weiterführend mit der Höheren Fachprüfung zum Eidgenössischen Diplom Komplementärtherapie.

 

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Keine Impfpflicht gegen COVID-19!

Extrem geforderten Berufsgruppe

Vor wenigen Tagen hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder eine Impfpflicht gegen COVID-19 für die Pflegeberufe gefordert. Er argumentiert unter anderem damit, dass es bereits eine Impfpflicht gegen Masern gebe.

Der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. spricht sich klar gegen jede Form einer Impfpflicht aus, ob für Kinder, Jugendliche und Erwachsene oder bestimmte Berufsgruppen. Das wird sowohl aus dem Leitbild unseres Vereins als auch aus dem Positionspapier zur Impfung gegen SARS-CoV-2 deutlich.

Die von Söder gewählte Analogie zu den Masern beweist nur, dass es ihm an Verständnis für die Komplexität der zugrundeliegenden Zusammenhänge fehlt: Ein wesentliches Argument der Politik für das sogenannte „Masernschutzgesetz“ war und ist der durch diese Impfung herbeizuführende Herdenschutz, also das Vermeiden der Ausbreitung eines Krankheitserregers, weil erfolgreich Geimpfte die Masernerkrankung nicht mehr auf andere übertragen können. Ob eine derartige Herdenimmunität durch die aktuellen COVID-19-Impfstoffe überhaupt herbeigeführt werden kann, ist derzeit völlig offen. Die vorliegenden Daten aus den Zulassungsstudien lassen nicht darauf schließen. Damit entbehrt die von Söder erhobene Forderung jeder wissenschaftlichen Grundlage – ein Unding, zieht man in Betracht, dass hier Grundrechte berührt werden.

Söders Forderung missachtet darüber hinaus die Eigenverantwortlichkeit der Pflegenden dar. Ihnen kann und darf nicht abgesprochen werden, für sich selbst entscheiden zu dürfen, ob sie sich impfen lassen oder nicht. Dieser in der Pandemie extrem geforderten Berufsgruppe nun auch noch eine Impfpflicht abzunötigen, gefährdet zudem die ausreichende Versorgung von Patienten, da viele Betroffene ohnehin in Betracht ziehen, den Beruf nicht mehr länger ausüben zu wollen.

Zu guter Letzt: Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Masernimpfpflicht ist derzeit noch völlig offen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen dazu mehrere Beschwerden vor, die bislang noch nicht abschließend entschieden wurden.

Unterschrift Rabe                                        

Dr. Steffen Rabe                                                    
Sprecher des Vorstands                                        
Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.         

Kontakt für die Medien:
presse@individuelle-impfentscheidung.de

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ ist eine gemeinnützige Organisation von Ärztinnen und Ärzten, die Schutzimpfungen grundsätzlich als einen Bestandteil ärztlicher Vorsorge ansehen. Sie fordern den Erhalt einer freien, individuellen Impfentscheidung nach differenzierter, umfassender und ergebnisoffener Beratung. Die Mitglieder sehen sich der Ottawa-Charta (WHO 1986) verpflichtet: „Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“

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