News

News

Weleda Cradle Campus ist im Betrieb

100 Prozent emissionsfrei: gebaut aus Holz und Lehm, betrieben mit Solarenergie und Geothermie.

 … >>

Stabübergabe im Verwaltungsratspräsidium in der Klinik Arlesheim AG

Der bisherige Verwaltungsratspräsident Philipp Schneider tritt altershalber von seiner Funktion zurück. Neu werden Alexander Schwedeler und Kalle Zeller gemeinsam den Verwaltungsrat der Klinik Arlesheim AG präsidieren.

 … >>

Buchvorstellung mit anschließendem Podiumsgespräch

In der einzigartigen Atmosphäre der konservierten Hörsaalruine des Berliner Medizinhistorischen Museums der Charité beleuchtete eine Buchvorstellung mit anschließendem Podiumsgespräch ein bisher wenig bekanntes Kapitel der Medizingeschichte.

 … >>

Spatenstich Klinikneubau

Klinik Arlesheim setzt ein Zeichen für die Zukunft mit erfolgreichem Spatenstich

 … >>

Integrative Onkologie weltweit eingesetzt

Die European Society for Integrative Oncology (ESIO), unter der Leitung von Dr. med. Boris Hübenthal, brachte mit dem World Congress of Integrative Oncology Ende September in Ludwigsburg bei Stuttgart über 250 Ärztinnen und Ärzte aus der ganzen Welt zusammen, um sich auf dem Gebiet der Integrativen Onkologie auszutauschen.

 … >>

Wissenschaftskongress zur Integrativen Medizin in Basel – Neues aus der Forschung

Am 9. September fand in Basel ein Wissenschaftskongress statt. Bei dieser Gelegenheit wurde eine Bestandsaufnahme der Forschung im Bereich der integrativen Medizin vorgenommen.

 … >>

Der Merkurstab

Lesen Sie interessante Artikel zu Materie und Geist sowie Beiträge aus der pharmazeutischen Herstellung. Prozessuales und Substanzielles in der Biografiearbeit und in der Therapeutischen Sprachgestaltung runden das Heft ab.

 … >>

Komplementärmedizin: Vergütung neu geregelt

Die neuen Regelungen treten per 1. August 2017 in Kraft.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) wird die ärztlichen komplementärmedizinischen Leistungen weiterhin übernehmen, und zwar unbefristet. An seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 hat der Bundesrat die neuen Verordnungsbestimmungen genehmigt, welche die komplementärmedizinischen ärztlichen Leistungen den anderen von der OKP vergüteten medizinischen Fachrichtungen gleichstellen. Die neuen Regelungen treten per 1. August 2017 in Kraft.

Im Mai 2009 haben Volk und Stände den neuen Verfassungsartikel zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin deutlich angenommen. Seit 2012 vergütet die OKP die ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie. Diese Kostenübernahme ist jedoch bis Ende 2017 befristet.

Um den Verfassungsauftrag umzusetzen, beschloss das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) 2013 die Beurteilung der vier Fachrichtungen zu sistieren. Es liess das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter Beizug der betroffenen Kreise eine Alternative erarbeiten, die eine Leistungspflicht für komplementärmedizinische Leistungen unter Wahrung der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ermöglichen soll. Dazu müssen die Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) angepasst werden. Das entsprechende Vernehmlassungsverfahren wurde am 30. Juni 2016 abgeschlossen.

Unter gewissen Voraussetzungen (Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz und ärztliche Erfahrung, Weiterbildung) sollen die ärztlichen Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der Homöopathie und der Phytotherapie dem Vertrauensprinzip unterstellt und von der OKP übernommen werden. Das Vertrauensprinzip setzt voraus, dass die Ärztinnen und Ärzte nur Leistungen erbringen, welche die Wirksamkeits-, Zweckmässigkeits- und Wirtschaftlichkeitsvorgaben erfüllen. Wie bei den anderen medizinischen Fachrichtungen sollen nur bestimmte, umstrittene Leistungen geprüft werden.

Die Akupunktur, die bereits heute unbefristet von der OKP vergütet wird, wird neben den vier provisorisch vergüteten Fachrichtungen ebenfalls in diese Gleichstellung einbezogen. Der Statuswechsel der ärztlichen komplementärmedizinischen Leistungen hat keine finanziellen Auswirkungen. Die neuen Bestimmungen, die in Absprache mit den betroffenen Kreisen erarbeitet wurden, treten per 1. August 2017 in Kraft. So kann die Vergütung von ärztlichen komplementärmedizinischen Leistungen ohne Unterbruch weitergeführt werden.

Zurück