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Der Merkurstab
Die Zeitschrift Der Merkurstab veröffentlicht Arbeiten zur Anthroposophischen Medizin. Hierzu zählen grundlegende Darstellungen zu verschiedenen Krankheitsbildern und Fallberichte aus der ärztlichen Praxis, wissenschaftliche Arbeiten, grundlegende Darstellungen und Fallberichte aus den Bereichen der anthroposophischen Arzneitherapie, der nicht medikamentösen Therapien, und der Pflege sowie aktuelle Berichte aus Wissenschaft und Forschung, Interviews, Tagungsberichte und Rezensionen.
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Der Merkurstab - Zeitschrift für Anthroposophische Medizin
Die Zeitschrift Der Merkurstab veröffentlicht Arbeiten zur Anthroposophischen Medizin. Hierzu zählen grundlegende Darstellungen zu verschiedenen Krankheitsbildern und Fallberichte aus der ärztlichen Praxis, wissenschaftliche Arbeiten, grundlegende Darstellungen und Fallberichte aus den Bereichen der anthroposophischen Arzneitherapie, der nicht medikamentösen Therapien, und der Pflege sowie aktuelle Berichte aus Wissenschaft und Forschung, Interviews, Tagungsberichte und Rezensionen.
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Internationaler Meilenstein für Anthroposophische Medizin
Als Reaktion auf die weltweit steigende Nachfrage der Anthroposophischen Medizin hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2023 erstmalig global gültige Ausbildungsstandards (Benchmarks) für die Anthroposophische Medizin veröffentlicht.
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Ita Wegman und das Klinisch-therapeutische Institut
Eine fotografische Dokumentation
Am 4. März vor 80 Jahren starb die Pionierin der anthroposophischen Medizin Dr. Ita Wegman in Arlesheim, an jenem Ort, an welchem sie 1921 das Klinisch-therapeutische Institut mit zunächst fünf Patientenzimmern gegründet hatte.
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Berufsbegleitende Heileurythmie-Ausbildung für Ärzte und Medizinstudenten
Die Heileurythmie-Ausbildung für Ärzte entspringt der Intention Rudolf Steiners und befähigt den anthroposophischen Arzt zum kollegialen, qualifizierten Gespräch mit Heileurythmisten. Diese Ausbildung ist zwischen den Wochenendzusammenkunft (zweimal im Jahr) und den individuellen Übungsterminen geteilt und fängt im Februar an. Anmeldefrist am 1. Dezember.
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Therapievielfalt und Patientenwohl statt Monokultur in der Medizin
Fakt ist, dass sich die Homöopathie als ergänzende und nebenwirkungsarme Behandlungsmethode über viele Jahrzehnte bewährt hat und bei großen Teilen der Bevölkerung als ganzheitliche, ergänzende Therapierichtung großen Anklang findet: Repräsentative Umfragen machen deutlich, dass die Homöopathie von einer Mehrheit der Menschen in Deutschland befürwortet wird.
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Hebammen wehren sich
Seit Jahren weisen die Hebammen auf den Notstand in der klinischen Geburtshilfe hin, der Mangel an Personal, ausgelöst durch die schlechten Arbeitsbedingungen, weitet sich zunehmend aus. Nun hat sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) mit einem Brandbrief an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition gewandt.
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Verfassungsbeschwerde und Eilantrag eingereicht
Gegen die einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht

Die 14 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer kommen aus allen Teilen Deutschlands. Bei der Gruppe handelt es sich vor allem um Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, die in Krankenhäusern beschäftigt oder in eigener Praxis selbstständig tätig sind. Ein Arzt eines Universitätsklinikums ist ebenso dabei, wie ein Oberarzt, der auf einer Covid-19-Isolierstation arbeitet, und eine Ärztin, die als Gutachterin für den Medizinischen Dienst tätig ist. Ein Krankenpfleger, eine Zahnärztin und ein Studierender vervollständigen die Gruppe. Sie alle wenden sich aus je unterschiedlichen persönlichen Gründen gegen die Covid-19-Impfpflicht. Sie eint die Ablehnung einer staatlichen Impfpflicht und das Anliegen der Wahrung einer selbstbestimmten individuellen Impfentscheidung.
Die Beschwerdeführer:innen sehen sich im Wesentlichen in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) verletzt. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und Autonomie wiegt umso schwerer angesichts der weiterhin nur „bedingt“ erfolgten Zulassung der Impfstoffe und die noch fortdauernde Beobachtung und Überprüfung derselben durch die Zulassungsbehörde.
ÄFI arbeitet bei dieser Verfassungsbeschwerde in bewährter Weise mit den Rechtsanwälten Jan Matthias Hesse und Bernhard Ludwig der Kanzlei Keller und Kollegen (Stuttgart) zusammen. Diese Kanzlei führt auch bereits – in Kooperation mit Prof. Stephan Rixen (Bayreuth) – mehrere Verfassungsbeschwerden zur Masernimpfpflicht, die noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind und bei denen das BVerfG bereits im Sommer 2020 ein breites Stellungnahmeverfahren durchgeführt hat.
„Das Gesetz genügt nicht dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot, dem Parlamentsvorbehalt und dem Wesentlichkeitsgebot und berücksichtigt nicht hinreichend das rechtsstaatliche Gebot eines Vertrauensschutzes“, so Jan Matthias Hesse, einer der vertretenden Rechtsanwälte.
Die Unterstützung dieser neuen Verfassungsbeschwerde und der notwendigen Vorarbeiten, wie z. B. der Einholung eines verfassungsrechtlichen Gutachtens zur Covid-19-Impfpflicht bei Prof. Dr. Dr. Boehme-Neßler (Oldenburg) war nur möglich durch zahlreiche Spenden von den Unterstützerinnen und Unterstützern des Vereins.
In einem bereits anhängigen Eilverfahren gegen die einrichtungsbezogene Covid-19-Impfpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht wurde unser Verein Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. kürzlich als sog. „sachkundiger Dritter“ neben zahlreichen anderen namhaften Verbänden und Institutionen um eine Stellungnahme gebeten. So konnte auch der Verein selbst in diesem Stellungnahmeverfahren gegenüber dem Gericht seine Position und seine Sichtweise der Studienlage darlegen. ÄFI wird das Geschehen um die Impfpflicht weiterhin auf allen Ebenen wachsam und kritisch begleiten, z. B. die anstehende parlamentarische Debatte im Bundestag zur Frage der Einführung einer allgemeinen Covid-19-Impfpflicht.
Denn:
Die Corona-Impfpflicht ist das falsche Instrument!
Pressekontakt unter: presse@individuelle-impfentscheidung.de