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Der Merkurstab - Zeitschrift für Anthroposophische Medizin

Die Zeitschrift Der Merkurstab veröffentlicht Arbeiten zur Anthroposophischen Medizin. Hierzu zählen grundlegende Darstellungen zu verschiedenen Krankheitsbildern und Fallberichte aus der ärztlichen Praxis, wissenschaftliche Arbeiten, grundlegende Darstellungen und Fallberichte aus den Bereichen der anthroposophischen Arzneitherapie, der nicht medikamentösen Therapien, und der Pflege sowie aktuelle Berichte aus Wissenschaft und Forschung, Interviews, Tagungsberichte und Rezensionen.

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Internationaler Meilenstein für Anthroposophische Medizin

Als Reaktion auf die weltweit steigende Nachfrage der Anthroposophischen Medizin hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im März 2023 erstmalig global gültige Ausbildungsstandards (Benchmarks) für die Anthroposophische Medizin veröffentlicht.

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Ita Wegman und das Klinisch-therapeutische Institut

Eine fotografische Dokumentation

Am 4. März vor 80 Jahren starb die Pionierin der anthroposophischen Medizin Dr. Ita Wegman in Arlesheim, an jenem Ort, an welchem sie 1921 das Klinisch-therapeutische Institut mit zunächst fünf Patientenzimmern gegründet hatte.

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Berufsbegleitende Heileurythmie-Ausbildung für Ärzte und Medizinstudenten

Die Heileurythmie-Ausbildung für Ärzte entspringt der Intention Rudolf Steiners und befähigt den anthroposophischen Arzt zum kollegialen, qualifizierten Gespräch mit Heileurythmisten. Diese Ausbildung ist zwischen den Wochenendzusammenkunft (zweimal im Jahr) und den individuellen Übungsterminen geteilt und fängt im Februar an. Anmeldefrist am 1. Dezember.

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gesundheit aktiv

Therapievielfalt und Patientenwohl statt Monokultur in der Medizin

Fakt ist, dass sich die Homöopathie als ergänzende und nebenwirkungsarme Behandlungsmethode über viele Jahrzehnte bewährt hat und bei großen Teilen der Bevölkerung als ganzheitliche, ergänzende Therapierichtung großen Anklang findet: Repräsentative Umfragen machen deutlich, dass die Homöopathie von einer Mehrheit der Menschen in Deutschland befürwortet wird.

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gesundheit aktiv

Hebammen wehren sich

Seit Jahren weisen die Hebammen auf den Notstand in der klinischen Geburtshilfe hin, der Mangel an Personal, ausgelöst durch die schlechten Arbeitsbedingungen, weitet sich zunehmend aus. Nun hat sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) mit einem Brandbrief an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition gewandt.

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gesundheit aktiv

Folgen der Massnahmen

Was hat die Pandemie mit unseren Kindern gemacht? Welche Auswirkungen hatten die Anti-Corona-Maßnahmen auf Jugendliche in den letzten beiden Jahren? Der Kinder- und Jugendreport 2022 kommt zu erschreckenden Ergebnissen

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Verfassungsrechtliches Gutachten

 

Ein umfangreiches Rechtsgutachten zum Entwurf des geplanten Gesetzes zur Einführung einer Masernimpfpflicht („Masernschutzgesetz“), das der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ in Auftrag gegeben hat, kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Das Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist deshalb verfassungswidrig.

„Verletzt werden insbesondere das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Elternrecht, die Gleichheitsrechte von Kindern und Eltern und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie deren Gleichheitsrechte“, sagt Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht an der Universität Bayreuth, der das Gutachten erarbeitet hat.

Eine Impfpflicht sei angesichts der schon erreichten hohen Impfquoten gegen Masern unverhältnismäßig und daher verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, betont Prof. Rixen. Hinzu komme, dass das geplante Gesetz – entgegen seinem Titel („Masernschutzgesetz“) – den unbegrenzten Einsatz von Kombinationsimpfstoffen zulasse. Geimpft werden müsse – außer gegen Masern – immer auch gegen Mumps und Röteln und ggfs. auch gegen Windpocken. In Zukunft könne die Impfpflicht sogar unter der Hand ausgeweitet werden, und zwar über die Neu-Zusammenstellung der Kombinationsstoffe durch die pharmazeutische Industrie, was das Gesetz nicht verhindere. „Das ist verfassungswidrig“, so Prof. Rixen

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ sieht sich durch das Rechtsgutachten in seiner ablehnenden Haltung zur Einführung einer Impfpflicht bestätigt. Er wird das Rechtsgutachten deshalb in das anstehende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einbringen und es insbesondere den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Verfügung stellen.

 

Eine ausführliche Stellungnahme der Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. zum Kabinettsentwurf des geplanten Gesetzes für eine Impfpflicht gegen Masern finden Sie hier, alternativ auch eine tabellarische Kurzfassung.

Informations- und Diskussionsveranstaltung „Braucht Deutschland eine Impfpflicht?“ mit Podiumsdiskussion : Prof. Dr. Thomas Mertens, Vorsitzender der STIKO, Dr. Cornelia Hösemann, Mitglied der Sächsischen Impfkommission (SIKO), Prof. Dr. Alexander Kekulé, Mikrobiologe und frühere Berater der Bundesregierung, Dr. Günter Pfaff, Vorsitzender der Verifizierungskommission der WHO für die Masernelimination in Europa, Dr. Jan Leidel, ehemaliger STIKO-Vorsitzender und langjähriger Chef des Gesundheitsamtes Köln. Informationen << hier.

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Kontakt:

Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.
Dossenheimer Landstraße 37
69121 Heidelberg
Telefon: 0151/11500159
presse@individuelle-impfentscheidung.de
www.individuelle-impfentscheidung.de

Der Verein

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ ist eine gemeinnützige Organisation von Ärztinnen und Ärzten, die Schutzimpfungen grundsätzlich als einen Bestandteil ärztlicher Vorsorge ansehen. Er fordert den Erhalt einer freien, individuellen und verantwortungsvollen Impfentscheidung nach differenzierter, umfassender und ergebnisoffener Beratung für alle Menschen, gleich welcher Herkunft oder Nationalität und gleich, aus welchem Grund sie sich in Deutschland aufhalten. Der Verein sieht sich der Ottawa-Charta der WHO verpflichtet: „Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“ (WHO 1986)

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