News

Jeder hat das Recht, eine Ausnahme zu sein
Im Jahr 2019, in dem die Waldorfpädagogik ihren 100. Geburtstag feiert, möchte man nach dem Gespräch mit ihm fast selbst wieder Schülerin werden, wenn man wüsste, dass ein Lehrer mit dieser Hingabe fürs Unterrichten und diesem tiefen Interesse am Menschen an der Tafel stünde. - Christian Boettger im Gespräch mit Maria A. Kafitz

Im Sog des Geldes . erziehungskunst Januar/ Februar 2019
Outcome und Standards sind keine Bildung
Im Gespräch mit Jost Schieren von der Alanus Hochschule Alfter.

Mensch werden im digitalen Zeitalter. Netzwerktreffen in Dornach
Um sich über die dringendsten Arbeits- und Forschungsaufgaben für die Waldorfschul- und Kindergartenbewegung auszutauschen, haben sich etwa 20 Experten aus Deutschland, der Schweiz, Brüssel und Großbritannien Anfang November letzten Jahres in Dornach getroffen.
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Ein Erfolgsmodell feiert Geburtstag
100 Jahre Waldorfschule - Zeitschrift info3, Ausgabe Januar 2019
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Hansjörg Hofrichter gestorben
Peter Hohage schreibt in seinem Ehemaligen-Rundbrief zum 70. Geburtstag von Hansjörg Hofrichter, dass er zu den Persönlichkeiten gehöre, die man sich aus dem Werdegang der Nürnberger Rudolf-Steiner-Schule und auch aus der Waldorfschul-Bewegung nicht mehr wegdenken könne.
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Waldorf-Eltern: Studie räumt mit Vorurteilen auf
Alanus Hochschule bringt erste repräsentative Befragung von Waldorf-Eltern heraus
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EU-weite Kampagne für humane Bildung
Eine altersgerechte Digitalisierung entscheidet darüber, wie autonom denkend und zukunftsfähig die neuen Generationen heranwachsen dürfen. Deshalb hat ELIANT im Jahr 2018 das Schwergewicht der Arbeit auf altersgerechten Einsatz der digitalen Medien gesetzt.
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Verwaltungsgericht gibt Klage statt
Integrative Waldorfschule Emmendingen erfolgreich mit der Klage gegen das Land Baden-Württemberg...
Von: Christian B. Schad, Landesgeschäftsführer
Integrative Schulentwicklung (ISEP)
Freiburg. Am 25.03.09 fand in Freiburg die Verhandlung der Klage der Freien Integrativen Waldorfschule Emmendingen gegen das Land Baden-Württemberg statt. Geklagt hatte der Schulträgerverein gegen die Ablehnung des Antrages auf Anerkennung als integrative Schule. In der heutigen Urteilsverkündung folgte das Gericht weitestgehend der Argumentation des Klägers und verpflichtete das Land zur Erteilung der Ersatzschulgenehmigung für die Freie Waldorfschule Emmendingen zum Zweck der integrativen Beschulung.Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg begrüßt das in erster Instanz erfolgte Urteil. Die Waldorfschulbewegung im Land sieht sich wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils in ihrer Auffassung bestätigt, inklusive Schulen dort zu ermöglichen, wo gemeinsames Lernen von behinderten und nichtbehinderten Schülern von Eltern und Schule gewünscht wird. Dies ist für alle Beteiligten von großem pädagogischem Wert. Nachweislich fördert die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen aller Begabungsstufen in ein inklusives Schulwesen die soziale Kompetenz, das Empathievermögen und damit auch die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer in sehr viel höherem Maße, als dies ein selektives Schulsystem vermag.
Der Landesverband begrüßt, dass das grundgesetzlich garantierte Recht zur Gründung Freier Schulen erneut bestätigt wurde. Selbst ohne die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hätte der Schule die Genehmigung erteilt werden müssen. Nur so sind von Eltern gewünschte Alternativen zu Schulen in staatlicher Trägerschaft möglich. Dies gilt für die Integrative Waldorfschule Emmendingen in besonderem Maße. Sie setzt die von der UN geforderte Inklusion um. Damit wird die übliche Selektion von Kindern mit Behinderung durchbrochen. Denn rund 84% aller Kinder mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ landen in Deutland in einer Sonderschule. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist Deutschland damit Europameister.
Der Landesverband fordert das Land Baden-Württemberg auf, unverzüglich der Integrativen Waldorfschule Emmendingen die dauerhafte Genehmigung zu erteilen. Weiter fordert er den Gesetzgeber auf, das Privatschulgesetz dahingehend zu ändern, dass die Integration von Menschen mit Behinderung in der Schule dann möglich ist, wenn Eltern dies wünschen. Darüber hinaus fordert er das Kultusministerium auf, auf ein Berufungsverfahren zum Wohl der Schüler zu verzichten.
Mit Spannung wird nun der schriftlichen Urteilsbegründung entgegen gesehen. _______________________________________________________________
Waldorfschule kämpft um ihr integratives Schulmodell
Waldorfschule Emmendingen praktiziert die von UN-Konvention geforderte inklusive Pädagogik – Land Baden-Württemberg stoppt das innovative Konzept. Stuttgart/Freiburg. Die von der Integrativen Waldorfschule Emmendingen eingereichte Klage gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Genehmigung als Integrative Schule wird am kommenden Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt. Das Land Baden-Württemberg will nicht, dass das erfolgreiche Modellprojekt zur integrativen Schulentwicklung (ISEP) weiter geführt wird. Zahlreiche Verbände sind wegen der grundsätzlichen Bedeutungam Ausgang des Verfahrens sehr interessiert.
An der Integrativen Waldorfschule Emmendingen lernen Schüler mit und ohne geistige Behinderung gemeinsam. Das vielfach gelobte integrative Modell steht jetzt auf dem Spiel. Warum dieser neue pädagogische Ansatz nicht weitergeführt werden soll, bleibt den betroffenen Eltern und Lehrern unverständlich. Die bisherigen Erfahrungen sprechen für eine Fortführung. Das integrative Modell ist für alle Beteiligten äußerst erfolgreich verlaufen. Dies wird von den Schulaufsichtsbehörden inhaltlich bestätigt.
Der Prozess gegen das Land Baden-Württemberg ist von grundsätzlicher Bedeutung, da in der Bundesrepublik Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seit Beginn des Jahres in Kraft getreten ist. Die Konvention sieht vor, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen. Die Bildungspolitiker der Länder sind seitdem aufgefordert, die in der Konvention genannten Ziele umzusetzen.
Der Petitionsausschuss des Landtags hat sich mit dieser Frage befasst und das
Kultusministerium aufgefordert, Wege zu suchen, wie die Integrative Waldorfschule Emmendingen ihr Konzept dauerhaft fortführen kann.
Die baden-württembergischen Waldorfschulen erklären sich mit der Integrativen Waldorfschule Emmendingen solidarisch.
Der Prozess findet am 25. März 2009 im Verwaltungsgericht Freiburg,
Habsburger Str. 103 um 11 Uhr statt. Ansprechpartner vor Ort sind der
Geschäftsführer der Integrativen Waldorfschule Emmendingen, Herr Löser,
sowie Herr Dr. Albrecht Hüttig, Vorstand des Bundes der Freien Waldorfschulen
und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Baden-
Württemberg. ____________________________________________________
Waldorf BaWü LAG der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg
Libanonstr. 3
70184 Stuttgart
T: 0711 / 48 12 78
F: 0711 / 48 75 15
E-Mail: FWS-BW@waldorf-bw.de
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