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Zusammenspiel

Der Versuch, durch eine Dokumentation (Film) die Notwendigkeit der drei Bereiche der Sozialen Dreigliederung Rudolf Steiners durch die Individualisierung, die Globalisierung und die Industrialisierung herzuleiten

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Zweiter Rundbrief der Bewegung Dreigliederung Schweiz wurde im Oktober herausgegeben

Vielfältig, wandelbar und bunt im Cover. So erscheint die aktuelle Ausgabe des Rundbriefes ‚Dreigliederung Schweiz – Bewegung für soziale Erneuerung‘, wobei die Adressaten des Magazins die bestehenden Mitglieder von Dreigliederung Schweiz sowie die breite Öffentlichkeit sind.

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Bankmagazin - transparenz 87

Erfahren Sie im aktuellen Bankmagazin «transparenz», der Freien Gemeinschaftsbank, was mit Geld ermöglicht wird, mehr über Kreditprojekte, damit Sie sehen, wie Ihr Geld wirken könnte. So wird die Freie Gemeinschaftsbank für Sie «transparent», nämlich durchscheinend.

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Ausbildung 'Selbständigkeit wagen' in Montezillon

Neun Monate Vollzeitausbildung auf Basis der Anthroposophie. Theorie, praktische Arbeit, künstlerische Ateliers sind nur eine äußere Form davon, da das Ziel darin besteht, von den Kräften der Konkurrenz zu denen der Vereinigung überzugehen.

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Familien-Festival Leben zusammen gestalten!

Das Familienleben hat sich von äußeren Vorgaben weitgehend emanzipiert. Bedürfnisse nach persönlicher Entwicklung und Verlässlichkeit lassen sich nicht durch neue Direktiven lösen. Das Goetheanum hat mit dem jährlichen Familien-Festival Raum für praktische Fragen von ‹Familie heute› geschaffen.

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transparenz Nr. 86

Was bringt Menschen dazu, scheinbar Unmögliches zu denken und dann auch zu realisieren? In unserer neuen «transparenz» lesen Sie wieder Geschichten von Menschen, die an ihre Ideen glauben und viel Kraft und Mühe investieren, um sie umzusetzen.

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Interview an Michael Gambarini, Mitorganisator der Pfingst-Tagung zur Dreigliederung

26.-28. Mai wird eine Tagung über Dreigliederung in Zürich abgehalten. Dazu haben wir Herrn Gambarini, Ingenieur und Geschäftsführer der Bewegung für soziale Erneuerung Dreigliederung Schweiz, ein paar Fragen gestellt.

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Indirekter Impfzwang

Ist die Schweiz auf dem Weg zum staatlich optimierten Übermenschen?

Israel hat es vorgemacht: Ein «grüner Impfpass» als Voraussetzung für die Teilnahme bestimmter gesellschaftlicher Aktivitäten. Erst mit zwei Impfungen gegen Covid-19 ist es seit Sonntag 21. Februar 2021 in Israel erlaubt, ins Fitnessstudio, ins Museum oder an ein Festival zu gehen. Als Nachweis dient der fälschungssichere elektronische Impfausweis.

Dies scheint jedoch nur ein erster Schritt zu sein. Eine Gesetzesvorlage ist im Gespräch, bestimmte Berufe nur mit Impfung (oder einem unmöglichen Testmarathon) zu erlauben:  

«Die Regierung arbeite an einem Gesetzentwurf, wonach alle Angestellten und Arbeiter, die häufigen Kontakt zur Öffentlichkeit haben, wie etwa Lehrer und medizinisches Personal, geimpft werden müssen. Alternativ könnten sie alle 48 Stunden einen Corona-Test präsentieren, den sie selbst bezahlen müssen.»

https://www.welt.de/politik/ausland/plus226487467/Israels-Rueckkehr-zur-Normalitaet-fuer-Geimpfte.html (aufgerufen am 23. Februar 2021)

Ob dieses Gesetz durchkommt, ist noch offen. Faktisch besteht jedoch in Israel heute schon ein indirekter Impfzwang. Wer sich nicht impfen will findet sich in einer Zweiklassengesellschaft wieder, in welchem die Grund- und Menschenrechte nur für die Klasse der Geimpften uneingeschränkt gelten.

Ist dies eine Blaupause für die Zukunft? Soll bei zukünftigen ansteckenden Virenkrankheiten jeweils staatlich vorgegeben werden, durch welche Impfung die Grund- und Freiheitsrechte zurückerlangt werden? Wächst in Israel nun eine Generation heran, für die dies die neue Normalität ist? Falls ja: Wollen wir dies in der Schweiz auch? Und wenn nicht: Ist es an der Zeit, hier, im verträumten Schweizer Seldwyla die Alarmglocken zu schlagen?

Bundesrat Guy Parmelin gibt in der NZZ am Sonntag vom 21. Februar 2021 im Interview folgende Ansicht kund:

Frage: «Halten Sie es auch für angebracht, wenn nur noch Geimpfte an Konzerte oder Fussballspiele dürfen?»

Parmelin: «Private Veranstalter können grundsätzlich machen, was sie wollen, sie können Nichtgeimpfte ausschliessen. Wenn ein Musikfestival einen Impfnachweis verlang, fände ich das nachvollziehbar. Wie wir das im öffentlichen Bereich regeln wollen, müssen wir noch diskutieren. Aber ich würde das Sicherheitsinteresse hoch gewichten».

Am 23. Februar 2021 schreibt der Blick über ein internes Papier aus dem Departement für Inneres von Alain Berset:

«Wer sich gegen Corona impfen lässt, soll einige Wochen lang in den Genuss einer Vorteilsbehandlung kommen. Wie BLICK-Recherchen zeigen, hat dies der Bundesrat letzten Mittwoch im Grundsatz so beschlossen.»

https://www.blick.ch/politik/geheimpapier-des-bundesrates-zeigt-beizen-duerfen-ungeimpfte-aussperren-id16362968.html  (Aufgerufen am 23. Februar 2021)

Am selben Tag titelt die NZZ «Plan des Bundes: Geimpfte sollen dosiert in die Freiheit entlassen werden» und fügt im Untertitel hinzu:

«Falls die Vakzine gegen Ansteckungen schützen, sind massive Grundrechtseinschränkungen für Geimpfte kaum mehr lange haltbar: Zu diesem Schluss kommen die Juristen des Bundes.»

https://www.nzz.ch/schweiz/bundesamt-fuer-justiz-spurt-ausstieg-aus-der-krise-vor-geimpfte-sollen-zuerst-in-die-freiheit-entlassen-werden-wegen-des-gleichheitsgebots-in-der-bundesverfassung-ld.1603279 (aufgerufen am 23. Februar 2021)

Der Umkehrschluss lautet – rein logisch: Nicht-Geimpfte stellen ein potentielles Sicherheitsrisiko dar, welches die Entziehung von Freiheiten und Grundrechten legitimiert. Ist dies eine gesunde Grundlage unseres demokratischen Schweizer Rechtstaats?

Gefahren für die Menschen abzuwenden ist eines der zentralen Aufgaben des Staates. So ist es z.B. in der Schweiz für Privatpersonen verboten, im Alltag eine geladene Schusswaffe mit sich herumzutragen. Die potentielle Gefahr, dass damit andere Menschen verletzt werden, ist zu gross. Auch dürfen wir innerorts nur 50 km/h fahren, damit wir unsere Mitmenschen nicht gefährden.

Trägt eine Person dieses Virus auf sich, so kann diese Logik einfach übertragen werden:  Solange eine Person das Virus auf sich trägt, stellt sie eine Gefahr für ihre Mitmenschen dar! Es dürfen ihr deswegen (wie bei illegalem Besitz einer Waffe) gewisse Grundrechte entzogen werden. Da nun aber das Virus unsichtbar ist und jeder Mitmensch potentiell das Virus auf sich tragen könnte, dürfen die Grundrechte aller Menschen entzogen werden, die nicht mittels eines Tests beweisen, dass sie aktuell keinen Virus («gefährliche Waffe») auf sich tragen. Wollen sie sich nicht jeden zweiten Tag aufs neue Testen, so können sie sich impfen lassen, so dass sie grundsätzlich kein gefährliches Virus mehr auf sich tragen und verbreiten können.

Diese reine Verstandes-Logik ist in sich schlüssig. Doch dieser reinen Logik steht eine Wirklichkeit gegenüber. Wird diese genauer in Betracht gezogen, so kann festgestellt werden, dass damit eine elementare Grenzverschiebung stattfindet (ein Prozess, der auch als «Shifting Baseline» bezeichnet wird). Es soll in aller Kürze versucht werden, diese deutlich zu machen.

Das Thema Krankheit und Gesundheit beschäftig die Menschen schon seit Urzeiten. Über die Bedeutung der Krankheit für den Menschen gibt es viele unterschiedliche Ansichten. In älteren Kulturen wurde die Krankheit oft als «Strafe Gottes» angesehen. Im Verlaufe der Jahrtausende haben sich verschiedene medizinische Ansätze entwickelt, die auch unterschiedliche Erklärungen für die Ursache der Krankheit hervorbrachten. Die moderne Naturwissenschaft, die auf einem reduktionistisch-materialistischen Ansatz beruht, ist nur eine der heute existierenden Ansätze in der Medizin.

Der reduktionistisch-materialistische Ansatz betrachtet den Menschen als eine komplexe Maschine. Gesundheit ist in diesem Weltbild gleichbedeutend damit, dass die Maschine ‘Menschenkörper’ reibungslos funktioniert. Mithilfe neuer technologischer Errungenschaften kann diese Maschine nun immer weiter optimiert werden, z.B. neuerdings mit RNA- und DNA-Impfstoffen, die es den Viren (angeblich) verunmöglichen, der Maschine Schaden zuzufügen.

Die durch die Vernunft-Logik nur schwer fassbare Grenzverschiebung besteht nun darin, dass der Staat nicht nur den Schaden mit Hilfe von Massnahmen abwehren soll, die den Einzelnen nur äusserlich betreffen (z.B. keine Waffe tragen), sondern dafür bis in den Körper des Einzelnen Menschen eingreifen darf. Der «legale Menschenkörper», dem die Grund- und Freiheitsrechte zugesprochen werden, ist nun nicht mehr ein natürlicher, von der Welt (oder Gott) erschaffener Körper, sondern ein nach staatlicher Vorgabe optimierter ‘Übermensch’.

Wird diese Grenzverschiebung in der Praxis umgesetzt, so werden dadurch andere medizinische Ansätze, wie z.B. die anthroposophische Medizin, stark behindert. Letztere betrachtet den Menschen als bestehend aus Körper, Seele, und Geist und untersucht die Ursachen der Krankheit nach einer ganzheitlichen Betrachtungsweise, welche die rein naturwissenschaftliche Betrachtungsweise mitbeinhaltet. Der Körper wird dabei als Träger eines sich zur Freiheit entwickelnden individuellen Geistes betrachtet. Die Ursache der Krankheit und der Heilungsprozess wird dabei immer im Zusammenhang der Biographie des einzelnen Menschen angeschaut, wodurch eine Krankheit auch als Symptom einer tieferliegenden seelischen oder geistigen Störung ausgemacht werden kann. Wird in einem solche Fall nur das Symptom bekämpft (die Krankheit), ohne diese Störung zu beheben, so schwächt man die Entwicklung der menschlichen, geistig-seelischen Individualität.   

Von diesem Gesichtspunkt aus gesehen ist der Schritt, elementare Grund- und Freiheitsrechte an den nach staatlichen Vorgaben optimierten Körper zu koppeln, zugleich ein Angriff auf die Entwicklungsmöglichkeit des individuellen, freien Geistes. Das in der Schweizer Verfassung verankerte Grundrecht auf Ausübung der Religionsfreiheit wird damit zur Farce.

Es soll mit dieser Überlegung in keinerlei Weise Partei gegen die Optimierung des eigenen Körpers mit Hilfe medizinal-technischer Errungenschaften eingenommen werden! Jeder Mensch soll jedoch frei entscheiden dürfen, ob und wie er seinen Körper optimiert und wie er mit ihm durch sein Leben gehen möchte.

Es soll daher klar Stellung dafür genommen werden, dass die Frage nach dem Impfen eine individuelle Entscheidung sein muss. Der Staat hat durch Sicherheitsmassnahmen den sicheren Boden zu gewährleisten, der es dem Einzelnen ermöglicht, seine Individualität frei zu entwickeln. Durch einen staatlich verordneten Eingriff in die körperliche Grundlage dieser Entwicklungsmöglichkeit würde in diesen Freiheitsbereich empfindlich eingegriffen, wodurch die Schweizer Demokratie zur Un-Demokratie würde.


Fionn Meier, Koordinator der «Fördergesellschaft Demokratie Schweiz»

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Die Fördergesellschaft Demokratie Gesellschaft steht für ein Demokratie-Verständnis, welches weder Raum für Bevormundung im geistig-kulturellen Bereich noch Gelegenheit für Lobbyismus für wirtschaftliche Interessen bietet. Sie stützt sich dabei auf die Idee der sozialen Dreigliederung von Rudolf Steiner, versucht diese Idee jedoch für die gegenwärtige Schweiz neu zu ergreifen und in die öffentliche Diskussion einzubringen.

Weitere Infos: www.demokratie-schweiz.ch

 

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