FondsGoetheanum: Die vielfache Wirkung der Mistel bei Krebs

Begleitende Therapien

Eine der häufigsten Fragen nach der Krebsdiagnose lautet: Was kann ich selbst für meine Genesung tun? Die Antworten machen Mut.

Neben gesunder Ernährung, viel Bewegung und bewusster Lebensgestaltung haben begleitende Therapien grosse Bedeutung. Die integrative Behandlung von Krebs umfasst deshalb neben der Mistel weitere Therapien, die Patienten auf dem Weg der Gesundung unterstützen. Rhythmische Massagen, Bäder und Wickel harmonisieren und durchwärmen den Körper, künstlerische Therapien regen mehr die seelische Aktivität an.

Den Selbstheilungskräften vertrauen Patienten schätzen es, am eigenen Genesungsprozess beteiligt zu sein. Schon das Tätigsein beim Malen oder Zeichnen vermittelt ihnen grosse Ruhe und schafft Zuversicht. So kann Vertrauen in den eigenen Körper und dessen Selbstheilungskräfte entstehen.

FondsGoetheanum: Die vielfache Wirkung der Mistel bei Krebs
Begleitende künstlerische Therapien: Wichtige Instrumente im Therapiekonzept, die viel auflösen, Mut machen und Neues ermöglichen.

Kunsttherapie kann nach dem ersten Schock der Krebsdiagnose Wege öffnen, sich zu artikulieren: Wo Worte fehlen, sprechen Bilder. Zunächst ist die künstlerische Tätigkeit neu und oft von Unsicherheit begleitet. Ausgebildete Kunsttherapeuten leiten behutsam an und helfen Blockaden zu überwinden.

Kommt das künstlerische Tun in Fluss, ermuntern sie zu spielerischen Übungen mit Farben und Formen. Patienten können dadurch Mut entwickeln, eigene Formgebungen umzusetzen und vertrauensvoll für sie selbst sinnvolle Motive zu gestalten. Sie entdecken eigene Ressourcen, und aus der Freude daran, wie sich die Bilder wandeln, erwächst eine neue Art von Selbstsicherheit.

Neue Lebensperspektiven eröffnen

Mit der Zeit beobachten die Menschen, wie sich auch ihr Innenleben zu wandeln beginnt. Was sie in der künstlerischen Tätigkeit erlernt haben, spüren sie als neue Fähigkeit im eigenen Innern. Künstlerische Therapien sind deshalb weit mehr als nur Beschäftigungstherapie. Sie bieten einen Raum, sich selbst zu erproben, und ebnen Wege, die nicht selten aus der therapeutischen Situation heraus neue Lebensperspektiven öffnen.

Bettina Böhringer, Ärztin

Rechtsetzung der Komplementärmedizin: Von der Verfassung bis zur Verordnung

1996
Krankenversicherungsgesetz
KVG Art. 32
«Die Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (WZW). Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein.»

2009
Bundesverfassung
Art. 118a)
«Bund und Kantone sorgen […] für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.»

2013
Medizinberufegesetz
MedB G
Art. 7: «[…] das Selbstbestimmungsrecht der Patienten wahren.»
Art. 8: «Angemessene Grundkenntnisse über Methoden und Therapieansätze der Komplementärmedizin […]»

2017
Verordnung über die
Krankenversicherung KVV
«Bei der WZW-Beurteilung stehen insbesondere folgende Kriterien im Vordergrund:
a. Die Anwendungs- und Forschungstradition […]
b. Das Basieren […] auf wissenschaftlicher Evidenz und ärztlicher Erfahrung.
c. Die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer spezifischen ergänzenden Weiterbildung.»

2017
Lernzielkatalog
Humanmedizin
«Einbezug der Behandlung des Patienten einschliesslich der ‹Komplementär- und Alternativmedizin›
Kenntnis von Nutzen und Risiken der Komplementärmedizin.»

Ein Meilenstein – Die Anthroposophische Medizin in der Grundversicherung

An seiner Sitzung vom 16. Juni 2017 beschloss der Bundesrat, die ärztliche Komplementärmedizin per 1. August nunmehr unbefristet in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufzunehmen. Dazu gehören die Anthroposophische Medizin, die klassische Homöopathie, die Phytotherapie und die Traditionelle Chinesische Medizin. Damit erfolgte ausgerechnet am Nationalfeiertag der letzte Schritt eines langwierigen Anerkennungsprozesses.

Seitdem Rudolf Steiner und Ita Wegman 1925 die Anthroposophische Medizin als eine «Erweiterung der ärztlichen Kunst» bezeichnet haben, darf sich diese als beispielhaft für das Anliegen einer «komplementären» Medizin betrachten. Dem aktuellen gesetzgeberischen Durchbruch liegen denn auch unermüdliche Bemühungen vieler Forscher zugrunde, u. a. von Prof. Dr. med. Peter Heusser, damals Dozent an der Universität Bern, Dr. med. Gunver S. Kienle vom Institut für angewandte Erkenntnistheorie und medizinische Methodologie in Freiburg i. Br., den Mitbegründern des deutschen Dialogforums «Pluralismus in der Medizin» Prof. Dr. med. Peter Matthiessen und Dr. med. Helmut Kiene. Die politische Arbeit wurde ganz besonders von Herbert Holliger der Anthrosana und Alt-Nationalrat Rudolf Hafner unterstützt.

Seitens der Komplementärmedizin ist weiterhin Aufmerksamkeit gefordert, ganz besonders zur Erhaltung des grossen Heilmittelschatzes.

Dr. med. Hansueli Albonico