Auf dem Boden bleiben und abheben
Wie Luft und Wasser ist auch Boden ein Allgemeingut. Wir tragen die Verantwortung dafür, dass die kommenden Generationen den Boden weiterhin nutzen können: für die Landwirtschaft, die Industrie oder für Wohnraum. Erträge aus dem Allgemeingut müssten den Kulturaufgaben zufliessen.
Bereits heute gibt es Möglichkeiten und Beispiele, wie eine zukünftige Handhabung des Bodens zugunsten der Allgemeinheit angegangen werden könnte.
Frau X. hatte schon oft für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke gespendet. Einmalige Spenden wirkten für sie zu wenig nachhaltig. Sie suchte deshalb nach einer Möglichkeit, einen Teil ihres Vermögens mit viel weiter reichender Wirkung an Initiativen und Projekte spenden zu können.
Hierzu verkaufte sie ein Haus zum Selbstkostenpreis, behielt jedoch den Boden, auf dem das Haus steht, im Eigentum. Mit den Käufern des Hauses vereinbarte sie eine – deren Verhältnissen angepasste – monatliche «Mietzahlung» für die Bodennutzung, eine Bodenrente. Sie selbst spendete von nun an diese Bodenrente – den sogenannten Baurechtszins – fortlaufend für gemeinnützige Zwecke. Über die Jahre konnte sie dadurch viel mehr spenden, als wenn sie das Land damals verkauft und den Erlös verschenkt hätte.
Um sicher zu stellen, dass diese Handhabung auch über ihren Tod hinaus Bestand haben würde, errichtete Frau X. eine Stiftung, deren Zweck diesen von ihr veranlagten Umgang mit dem Boden auch weiter garantieren wird.
Dadurch hat sie den Umgang mit dem Boden in zweierlei Hinsicht grundlegend verändert. Einerseits machte sie ihr Grundstück zur «Quelle» finanzieller Zuwendungen für gemeinnützige Tätigkeiten, andererseits veranlagte sie, dass die Nutzungszuteilung des Bodens unabhängig vom Vermögen der Bodennutzer geschehen kann.
Frau X. wandelte die Bodennutzungszuteilung von einer wirtschaftlichen in eine rechtliche und kulturelle Angelegenheit. Sie machte damit den Boden zu einem der Allgemeinheit dienenden Gut.
Jonathan Keller